Gefahrenmeldeanlagen (GMA) – wie zum Beispiel Brandmeldeanlagen in Berlin – müssen regelmäßig durch Elektrofachkräfte instand gehalten werden. Bei Störungen sind die GMA unverzüglich zu inspizieren und instand zu setzen.
Viermal jährlich, in etwa gleichen Zeitabständen, sind GMA durch eine Elektrofachkraft oder eine Sachkundige Person auf die Erfüllung der durch das Sicherheitskonzept vorgesehenen Überwachungsaufgabe und auf störende Beeinflussungen zu überprüfen, die nicht von der GMA selbsttätig erkannt und ausgewertet werden können.
Inspektionen sind grundsätzlich viermal jährlich in etwa gleichen Zeitabständen durchzuführen. Auf bestimmungsgemäße Funktion sind insbesondere zu prüfen:
Anzeige der Herkunft von Meldungen in Übereinstimmung mit dem Sicherungskonzept
Signalgeber
Anzeige- und Betätigungseinrichtungen in oder außerhalb von Zentralen
Schalteinrichtungen
Ansteuereinrichtungen in Verbindung mit Übertragungseinrichtungen
Energieversorgungen
Störungsweiterleitung an die abgesetzte beauftragte Stelle
alle Anlagenteile auf ordnungsgemäße Befestigung
alle Anlagenteile auf äußere Beschädigung und Verschmutzung
die Anlagendokumentation auf Vollständigkeit und Richtigkeit
die Pflege von Anlagenteilen
gegebenenfalls das Auswechseln von Anlagenteilen und Bauelementen nach Ablauf der Nutzungsdauer
gegebenenfalls das Justieren, Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten